Datenschutz im Unternehmen

Pflichten nach Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Nach der 2018 eingeführten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem ergänzenden Bundesdatenschutzgesetz neuer Fassung (BDSG n.F.) müssen Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert speichern, verarbeiten oder übermitteln, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen. Das gilt zumindest dann, wenn sie mehr als 20 Mitarbeiter mit Zugang zu personenbezogenen Daten beschäftigen oder wenn sie besonders sensible Daten verarbeiten. Viele sehen in dieser Vorschrift ein weiteres Ärgernis der deutschen Bürokratie.

Datenschutz – immer häufiger ein Problem

Nach dem Grundgesetz hat jeder Bürger in Deutschland ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, d.h. er muss selbst entscheiden können, wer welche persönlichen Daten für welche Zwecke erhalten, speichern und nutzen darf. Die DSGVO und das BDSG (n.F.) schützen dieses Recht.
Doch anhand der täglichen Flut von Spam-Mails, unerwünschter Post-Mailings oder Kaltakquise-Anrufe wird deutlich, wie schwer sich der Datenschutz in der Praxis tut. Die beinahe täglich neuen öffentlichen Debatten um Datenschutz-Skandale sind nur die Spitze des Eisbergs. BigData-Skandale wie z.B. der Mißbrauch von Facebook-Daten für den US-Wahlkampf durch Analysefirmen wie Camebridge Analytica haben deutlich gemacht, dass Datenschutz uns alle angeht, auch wenn wir vermeintlich „nichts zu verbergen“ haben.
Angesichts der aktuellen Situation ist klar, wie wichtig die Einhaltung des betrieblichen Datenschutzes ist, um Missbräuche von Daten zu unterbinden.

Betrieblicher Datenschutz – Ärgernis oder Chance?

Viele Geschäftsführer sehen in den Pflichten des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG (n.F.) zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nur ein weiteres bürokratisches Instrument, um Unternehmen das Leben zu erschweren. Dabei ist die Verpflichtung zum Datenschutz auch ein sinnvolles Instrument zur unternehmerischen Selbstkontrolle – schützt sie doch so vor staatlichen Kontrollen. Weitere Vorteile des Datenschutzes sind:

  • Imageaufbau: Wir leben in einer Zeit des Datenklaus und -mißbrauches. Ein öffentliches Bekenntnis zum Datenschutz, sichert das Vertrauen von Kunden, Partnern und Mitarbeitern.
  • Optimierung der Arbeitsabläufe: Um die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wahren, prüft der Datenschutzbeauftragte die Arbeitsabläufe im Unternehmen. Eine gute Gelegenheit, eingefahrene Arbeitsschritte, Abstimmungswege, Verarbeitungsformen und Verhaltensweisen zu modernisieren und zu vereinfachen. Häufig amortisiert sich die Maßnahme schon kurzfristig durch Kostenersparnisse.
  • Sensibilisierung der Mitarbeiter: Durch die Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz entwickeln Mitarbeiter ein Gefühl für die Risiken am Arbeitsplatz und in der Umgebung.
  • Risikominimierung durch Aufbau eines Daten-(Sicherheits-) Managements: Oft ist die Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Initialzündung für die Einführung eines überfälligen, effektiven Daten-Managements. So kann der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen noch besser gewährleistet werden.
  • Schutz vor Behörden-Besuch: Die Beachtung der Datenschutzbestimmungen schützt auch vor zeitraubenden, u.U. kostspieligen Prüfungen der Aufsichtsbehörde.
Sollten Sie nach dem aut Bundesdatenschutzgesetz BDSG (n.F.) einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder freiwillig aktiv den Datenschutz unterstützen wollen, aber bürokratischen Hürden scheuen:

Wir helfen Ihnen durch Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Wir kümmern uns um alles, was mit der Umsetzung und Einhaltung der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorschriften in Ihrem Unternehmen zu tun hat. Wir stehen als unabhängige Berater Geschäftsführung und Mitarbeitern in allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes zur Verfügung. So können Sie die Vorteile des aktiven Datenschutzes nutzen, ohne sich um das Drumherum kümmern zu müssen. Sprechen Sie uns an, mit unserer Datenschutz-Expertise stehen wir Ihnen jederzeit gerne für Ihre Fragen zur Verfügung!