Die NIS2-Richtlinie ist in Kraft und stellt verschärfte Anforderungen an die Cybersicherheit für Unternehmen in Europa. Diese Richtlinie zielt darauf ab, ein hohes Maß an Cyber-Resilienz in der EU zu gewährleisten und ist eine der umfassendsten Cybersicherheitsregulierungen, die jemals in der EU umgesetzt wurden. Sind Sie vorbereitet?
Was bedeutet die NIS2-Richtlinie?
Die NIS2-Richtlinie (EU 2022/2555) ist eine Aktualisierung der ursprünglichen NIS-Richtlinie, die seit 2016 für Betreiber kritischer Infrastrukturen galt. Die neue Version erweitert jedoch den Anwendungsbereich auf viele zusätzliche Sektoren und Unternehmen, darunter nicht nur Energie- und Gesundheitswesen, sondern auch Cloud-Computing-Dienste, Online-Marktplätze, verarbeitende Industrie und Forschungseinrichtungen.
Ab dem 17. Oktober 2024 müssen alle betroffenen Einrichtungen die neuen Regelungen in nationales Recht umsetzen und auf die Einhaltung von Cybersicherheitsstandards vorbereitet sein. Dazu gehören vor allem Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen, spezifische Risikomanagementanforderungen und technische Sicherheitsvorkehrungen.
Wer ist betroffen?
Die NIS2-Richtlinie bzw. das neue BSI-Gesetz unterscheidet zwei Kategorien von Unternehmen:
- Wichtige Einrichtungen – z.B. Energieversorger, Verkehr, Gesundheitswesen und Banken.
- Besonders wichtige Einrichtungen – z.B. Online-Dienste, Forschung und digitale Infrastrukturen.
Unternehmen, die in diese Kategorien fallen, müssen nicht nur hohe Cybersicherheitsstandards erfüllen, sondern auch strenge Melde- und Nachweispflichten einhalten. Es wird erwartet, dass die EU-Länder bis spätestens April 2025 eine Liste der betroffenen Einrichtungen veröffentlichen.
Welche Anforderungen bringt die NIS2-Richtlinie mit sich?
Die NIS2-Richtlinie bringt in Art. 21 bzw. das neue BSI-Gesetz (BSIG) in §30 fordern von Unternehmen eine Vielzahl von Maßnahmen, um ein hohes Maß an Cybersicherheit zu gewährleisten. Hier sind einige der Hauptanforderungen:
- Risikomanagementmaßnahmen: Unternehmen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen implementieren, um Cyberrisiken zu minimieren und Sicherheitsvorfälle zu bewältigen.
- Meldepflichten: Innerhalb von 24 Stunden nach einem erheblichen Sicherheitsvorfall müssen die Unternehmen eine erste Meldung an die zuständige Behörde abgeben.
- Sicherheitsstrategien: Ein gut strukturiertes Sicherheitskonzept muss vorliegen, um Bedrohungen und Schwachstellen zu erkennen und Sicherheitsvorfälle zu managen.
- Verantwortung der Geschäftsführung: Die Geschäftsleitung ist verpflichtet, sich regelmäßig über Cybersicherheitsrisiken zu informieren und Schulungen zu absolvieren.
Sie finden eine Liste aller Anforderungen auf unserer Plattform NIS2-Umsetzung.com.
Warum ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich vorzubereiten?
Obwohl das deutsche Umsetzungsgesetz, das sogenannte NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG), voraussichtlich erst Anfang 2025 in Kraft treten wird, gibt es keine Verlängerung der Frist zur Umsetzung der NIS2-Richtlinie. Das bedeutet, dass Unternehmen bereits jetzt damit beginnen sollten, ihre Cybersicherheitsstrategien anzupassen und die gesetzlichen Vorgaben zu prüfen.
Wie wir Sie bei der NIS2-Umsetzung unterstützen können
Auf unserer Plattform nis2-umsetzung.com bieten wir Ihnen umfassende Unterstützung, um die NIS2-Vorgaben effizient und rechtskonform in Ihrem Unternehmen zu implementieren:
- NIS2-Betroffenheits-Check: Finden Sie heraus, ob Ihr Unternehmen unter die NIS2-Regulierung fällt und welche spezifischen Anforderungen an Sie gestellt werden.
- NIS2-GAP-Analyse: Stellen Sie Ihren aktuellen Standpunkt fest und erarbeiten Sie eine Liste der offenen ToDo’s, abhängig von Ihrer Betroffenheit bzw. Ansprüchen
- NIS2-Coaching: Wir bieten praxisnahe Schulungen und maßgeschneiderte Beratung, damit Sie die NIS2-Richtlinie erfolgreich umsetzen können. Von Musterdokumenten bis zu Best Practices – wir stellen Ihnen das Know-how zur Verfügung, das Sie benötigen.
- Schulungen für das Management gem. §38 BSIG: das Management muss Fachkompetenz in Cyber-Security-Fragen aufbauen
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs): Mit konkreten Vorgaben und bewährten Vorlagen helfen wir Ihnen dabei, Ihre Risikomanagement- und Sicherheitsstrategien auf das erforderliche Niveau zu bringen.
Nutzen Sie unser Coaching-Angebot
Unsere NIS2-Coaching-Pakete bieten Ihnen alles, was Sie für eine erfolgreiche NIS2-Umsetzung benötigen. Unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, der Entwicklung eines Meldesystems für Sicherheitsvorfälle und der Erstellung eines robusten Sicherheitskonzepts. Weitere Informationen hier
Fazit
Die NIS2-Richtlinie fordert von Unternehmen erhebliche Anstrengungen, um die Cybersicherheit in Europa zu stärken. Mit der richtigen Vorbereitung und den passenden Unterstützungsangeboten können Sie diese Herausforderung bewältigen und Ihr Unternehmen sicherer aufstellen. Besuchen Sie nis2-umsetzung.com, um mehr zu erfahren und sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.