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  • externe Meldestelle - sicheres, gemanagtes Hinweisgebersystem als Service

Hinweisgeberschutz als Datenschutz-Thema

22. Juni 2023|

Seit kurzem ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft, welches Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, sichere Meldekanäle für Mitarbeiter (Beschäftigte) einzuführen, damit diese ohne Angst vor Repressalien Verstöße gegen deutsches oder Unionsrecht melden können. Unser Schwesterunternehmen complianceline GmbH bietet mit dem gemanagten Hinweisgebersystem einen Service an, um die Meldestelle als technisches System, den Betrieb der Meldestelle inklusive der Stellung von nach §15 HinSchG hinreichend geschulten Meldestellenbeauftragten als Leistung outzusourcen. Fachkundige, verschwiegene und zuverlässige Mitarbeiter sind erforderlich, um Meldungen kompetent und vertraulich mit dem nötigen "Fingerspitzengefühl" zu bearbeiten, dabei echte Meldungen von SPAM und sachfremden Eingaben zu unterscheiden und die Fristen nach § 17 HinSchG für Eingangsbestätigung und Rückmeldung einzuhalten. Die complianceline GmbH übernimmt dabei in Kooperation mit der daschug GmbH die Verpflichtungen aus dem HinSchG für Sie. Datenschutzrechtliche Implikationen ergeben sich vermutl