Datenschutz und Direktmarketing – Was geht und was nicht
Das Listenprivileg
Die Permission: Opt-in vs. Opt-out
Während das Direktmarketing im B2B-Bereich bei Beachtung gewisser Regeln etwas lockerer gesehen wird, ist die Gesetzgebung im Bereich des B2C-Marketings an Konsumenten sehr viel strikter geworden. Grundsätzlich ist für eine Ansprache eines Verbrauchers eine Einwilligung (Permission) notwendig. Bisher war es üblich, dass der Verbraucher einer Einwilluigung aktiv widersprechen musste, etwa indem er aktiv ein Häkchen setzte oder entfernte oder eine Textpassage strich. Dies wurde als sog. Opt-out bezeichnet. Diese Praxis ist nunmehr unzulässig. Künftig gelten nur noch solche Permissions, die durch Opt-In eingeholt wurden, d.h. der Verbraucher muss aktiv zustimmen, wobei von der Verweigerung der Zustimung keine negativen Folgen ausgehen dürfen. Unter Umständen muss dem Verbraucher diese Zustimmung auch noch schriftlich bestätigt werden. Dies macht Permissions zu einem kostbaren Gut und verteuert die seriös verwendbaren Adressen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang weitere Speicher- und Hinweispflichten.