Zwar müssen Sie nicht nach der DSGVO einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen, aber nach §38 BDSG(neu) müssen Sie einen Datenschutzbeauftragen bestellen, wenn mindestens 10 Personen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten Weiter
Zwar müssen Sie nicht nach der DSGVO einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen, aber nach §38 BDSG(neu) müssen Sie einen Datenschutzbeauftragen bestellen, wenn mindestens 10 Personen die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten Weiter