Datenschutz wird immer wichtiger
Unternehmen, die mehr als 9 Mitarbeiter beschäftigen, die z.B. mit einem PC Zugriff auf Kunden-Adressen haben, sind gem. §4f BDSG zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) verpflichtet, zudem alle Unternehmen mit sensitiven Daten wie z.B. Gesundheitsdaten. Auch nach Art. 35 ff. der Datenschutzgrundverordnung muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden, deren Tätigkeit eine besondere Kontrolle bedarf.
Details zur Pflicht zum Datenschutzbeauftragten.
Muss Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellen? – Machen Sie den Schnelltest!
aktiver Datenschutz als unternehmerische „Lebensversicherung“
- auf Unwissenheit (60%) oder fahrlässigen Umgang (70%) von Mitarbeitern
- oder auf gezielte Angriffe von Außen (6%) zurückzuführen.
Lassen Sie Ihre Mitarbeiter durch uns schulen.
Was Sie tun sollten:

- Klären, ob Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten oder einen IT-Sicherheitsbeauftragten benötigt
- Informieren Sie sich über die Kriterien für die Auswahl eines internen Datenschutzbeauftragten
und über seine Rechte (Kündigungsschutz, Fortbildung/Weiterbildung) - Machen Sie eine Bestandsaufnahme (CheckUp/Audit) hinsichlich Datenschutz und IT-Security
- Prüfung der Auslagerung von Datenschutz und IT-Sicherheit an externen Dienstleister
- Sorgen Sie für eine Sensibilisierung Ihrer Mitarbeiter für Datenschutz und IT-Sicherheit